Grundsatzanforderungen nach der Musterbauordnug besagt bei Baustoffen und Bauteilen wie folgt:

  1. Grundsätzlicher Verbot von leichtentflammbaren Baustoffen.
  2. Verschluss von Öffnungen in Wänden und Decken.
  3. Verhinderung des Feuerüberschlags durch Brüstungen.

Die Musterbauordnung ist die Grundlage für einzelne Landesbauordnungen, die von Bundesland zu Bundesland erhebliche Unterschiede aufweisen.

Es sind nach DIN 4102 T1 Baustoffklassen unterteilt in A, A1, A2, B, B1, B2 und B3.

Zusätztlich wird nach Feuerwiderstandsklassen unterteilt. Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange ein Bauteil einem definierten Normbrand standhält. Unterteilung in die Klassen F30-B, F30-AB, F30-A, F90-AB und F90-A.

Alle tragenden oder für die Standsicherheit wesentlichen Bauteile (z.B. Ständer von leichten Trennwänden, Unterkonstruktionen usw.) entsprechen der Baustoffklasse A.