Schallschutz nach DIN 4109.

Bei Schall handelt es sich um periodische Dichteschwankungen in festen Körpern, Flüssigkeiten und Gasen, die in einem Frequenzbereich von 20 Hz bis 20 kHz liegen. Im Bauwesen sind vor allem Luft und Körperschall zu beachten.

Um den Körperschall zu mindern werden heute vorwiegend Betondecken verwendet. Ermittelt man die Trittschalldämmung solcher Decken, ergeben sich bewertete Normtrittschallpegel von ca. 71 dB. Die notwendigen Anforderungen der DIN 4109 werden mit Ln,w >= 10 dB, bei weitem nicht erreicht. Somit sind Verbesserungsmaßnahmen erforderlich. Beim Massivbau wird in der Regel ein schwimmender Estrich auf die Betondecke eingebaut. Es handelt sich beim schwimmenden Estrich um ein zweischichtiges System, mit einer weichfedernden Dämmung, die zwischen Betondecke und Estrich "der mit ca 20 Kg/m²/cm flächenbezogener Masse", eingebaut wird. Die dynamische Steifigkeit dieser Dämmung sollte einen Wert von 35 MN/m³ nicht überschreiten, um die Resonanzfrequenz unter 100 Hz  zu halten. 

Die Hauptvorschrift zum Schallschutz ist die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), Ausgabe November 1989. Die Norm ist bauaufsichtlich eingeführt.